Mobiles Arbeiten im Ausland: Worauf müssen Mitarbeitende & Unternehmen achten?

Maximilian
2 min

Mobiles Arbeiten hat zahlreiche Vorteile für Mitarbeitende und Unternehmen gleichermaßen. Es gibt der Belegschaft mehr Flexibilität und lasst die Work-Life-Balance deutlich verbessern. Für viele ein Grund mobiles Arbeiten auch im Ausland zu tätigen oder gleich eine Workation aus dem Urlaub zu machen. Aber wie steht es rechtlich um das mobile Arbeiten im Ausland? Erfahrt hier mehr!

Das Wichtigste in Kürze

  • Mobiles Arbeiten ist auch im Ausland eine beliebte Möglichkeit für Mitarbeitende.  
  • Bevor es losgeht, sollten immer ihr immer die rechtlichen Vorschriften prüfen. Dazu zählen z. B. die rechtlichen Gegebenheiten im Aufenthaltsland.  
  • Innerhalb der EU lässt sich mobiles Arbeiten im Ausland schnell & einfach realisieren.
  • Für langfristige Aufenthalte sollten Mitarbeitende Details zur Arbeitserlaubnis, Arbeitsschutz sowie zur Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge & Steuern einholen.
  • Eine Betriebsvereinbarung für mobiles Arbeiten im Ausland kann in manchen Fällen sinnvoll sein.  

Was ist mobiles Arbeiten?

Mobiles Arbeiten wird meist als Synonym für hybrides Arbeiten verwendet. Dabei können Mitarbeitende zeit- und standortunabhängig ihrer Tätigkeit nachgehen. Es ist also ein typisches Wechselmodell zwischen der Heimarbeit und eine regelmäßige Rückkehr ins Büro. Das schließt nicht aber nur das Homeoffice ein, sondern mobiles Arbeiten wird auch im Ausland beliebt. Dabei wird das Homeoffice in das Land einer Wahl verlegt.  

Für viele Mitarbeitende ist das ein aktiver Anreiz, um Reisen und Arbeit miteinander zu verbinden. Workations werden immer beliebter. Mobiles Arbeiten entwickelt sich so zu einem attraktiven Einstellungsmerkmal für viele Unternehmen. Das hilft besonders dabei, den War for Talents für sich zu entscheiden.

Wie regelt ihr mobiles Arbeiten im Ausland am besten?

Damit das Modell generell funktioniert, lohnt es sich für Unternehmen eine Betriebsvereinbarung oder eine ähnliche Dienstvereinbarung aufzusetzen.  

Diese Betriebsvereinbarung für mobiles Arbeiten im Ausland sollte folgende Punkte klären:

  • Mögliche zeitliche Befristungen der mobilen Arbeit
  • Festlegung der Arbeitszeiten
  • Bereitstellung & Kostenerstattung von Arbeitsmitteln
  • gegebenenfalls private Nutzungsmöglichkeiten der zur Verfügung gestellten Arbeitsmittel
  • Regeln zum erfolgreichen Datenschutz
  • Regelung zur Arbeitszeiterfassung
  • Regelungen für mobiles Arbeiten im Ausland

Zusätzlich schreibt das Arbeitsrecht einige Regelungen vor. Besonders wenn es um die dauerhafte Regelung von mobiler Arbeit im Ausland geht.

Was müssen Unternehmen & Mitarbeitende beim mobilen Arbeiten im Ausland beachten?

Hier kommt es immer darauf an, wo und wie lange das mobile Arbeiten im Ausland stattfinden soll. In der Betriebsvereinbarung kann klar festgelegt werden, welche Aufenthaltsstaaten sich für das Arbeiten eignen.  

Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis

Aber die Freizügigkeit und Visa-Freiheit in der Europäischen Union vereinfachen viele Regelungen enorm. Solange es vom Arbeitgeber keine Einschränkungen gibt, lässt sich mobiles Arbeiten im europäischen Ausland schnell und ohne Arbeitserlaubnis umsetzen. Lediglich Staaten, die zwar dem europäischen Wirtschaftsraum (EWR) angehören, aber nicht Teil der EU sind, kann es zu einer zeitlichen Beschränkung kommen. Dazu gehört beispielsweise Norwegen, die Schweiz oder Island.  

Außerhalb des europäischen Gebietes ist es notwendig, eine Arbeitserlaubnis und einen offiziellen Aufenthaltsstatus zu beantragen. Dazu sind die jeweiligen arbeitsrechtlichen Vorschriften des Landes zu beachten.  

Arbeitsschutz

Das Arbeitsschutzgesetz regelt in Deutschland die Sicherheit im Betrieb und Sicherheitsvorkehrungen für Mitarbeitende. Diese Vorschriften können unter Umständen auch beim mobilen Arbeiten im Ausland gelten. Denn der Gesetzgeber hat festgelegt, dass auch in solchen Fällen ein Mindestmaß an Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden muss, wenn Mitarbeitende in Deutschland angestellt sind. Befinden sich die Arbeitsvorschriften unterhalb des deutschen Standards, können Teile der deutschen Arbeitsschutzverordnung auch im EU-Ausland gelten.  

In Staaten außerhalb der EU können zusätzlich noch die nationalen Arbeitsvorschriften gelten. Es ist daher immer empfehlenswert, einen Blick auf nationales Recht zu werfen.  

Sozialversicherung

Auch hier haben EU-Bürger:innen einen enormen Vorteil. Denn Sozialversicherungsbeiträge werden in dem Land bezahlt, in denen Arbeitnehmer:innen ihre Tätigkeit ausüben. Auch außerhalb des EWR lässt sich bis zu 24 Monate arbeiten, ohne in dem jeweiligen Staat sozialversicherungspflichtig zu sein.  

Wird mobiles Arbeiten im Ausland in einem Drittstaat durchgeführt, ist das anders. Die Bundesrepublik hat mit einer Reihe von Drittstaaten Abkommen geschlossen, um internationales Arbeiten zu vereinfachen. Wer dauerhaft mobil im Ausland arbeitet, sollte vorab prüfen, wie und ob Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen sind.  

Steuerzahlungen

Bei der Zahlung der Einkommenssteuer wird es kompliziert für Mitarbeitende. Verfügt das Aufenthaltsland nicht über ein Doppelsteuerabkommen, werden die Steuern am Aufenthaltsort gezahlt. Diese Abkommen gelten in fast allen europäischen Staaten. In Drittstaaten jedoch nicht. Je nach Länge des mobilen Arbeitens im Ausland, müssen möglicherweise Steuern vor Ort entrichtet werden.  

Haben Mitarbeitende ihren Wohnort allerdings nicht mehr in Deutschland, fällt die Zahlung der Steuern in der Bundesrepublik weg. Der sogenannte “gewöhnliche Aufenthalt” beschreibt gesetzlich die Aufenthaltsdauer. Leben Mitarbeitende über 183 Tage außerhalb Deutschlands müssen Steuern im Gastland gezahlt werden.  

Wie führst du mobiles Arbeiten in deinem Unternehmen & im Ausland ein?

Kommunikation ist hier der Schlüssel zum Erfolg! Es muss nicht immer zwingend eine Dienstvereinbarung für mobiles Arbeiten im Ausland erstellt werden. Manchmal kann es dennoch sinnvoll sein, einige Richtlinien aufzustellen. Schließlich soll auch die hybride Zusammenarbeit & Teamarbeit gelingen.

Wichtig ist, dass Arbeitgeber und Mitarbeitende miteinander reden. Flexibilität ist ein wichtiger Faktor, der Mitarbeitende besonders viel Freiheit gibt. Diese sollte unbedingt erhalten bleiben, aber offen über etwaige Pläne für mobiles Arbeiten im Ausland offen kommuniziert werden – vor allem bei langfristigen Aufenthalten im Ausland.

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Maximilian
Für mich persönlich funktioniert hybrides Arbeiten! Daher möchte ich für euch organisatorische & kulturelle Herausforderungen lösungsorientiert aufbereiten.

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