Ist eine Betriebsvereinbarung für hybrides Arbeiten notwendig?

Maximilian
2 min

In der heutigen schnelllebigen Geschäftswelt müssen Unternehmen flexibel auf Veränderungen reagieren können. Eine Möglichkeit, dies zu erreichen, ist das hybride Arbeiten, bei dem Mitarbeiter sowohl im Büro als auch von zu Hause aus arbeiten. Eine solche Arbeitsumgebung bietet nicht nur Vorteile für die Mitarbeiter, sondern auch für das Unternehmen selbst.  

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Betriebsvereinbarung ist nicht zwingend notwendig, kann aber in vielen Fällen bei der Einführung von Hybrid Work Sinn machen.
  • Sie bildet einen einheitlichen Rahmen, um für alle Mitarbeitenden gleiche Voraussetzungen für die Arbeit im Homeoffice & hybridem Büro zu schaffen.
  • Dazu gehören die Arbeitszeiten, die technische Ausstattung & mögliche zeitliche Befristungen.
  • Ist kein Betriebsrat vorhanden, lässt sich mithilfe einer unternehmerischen Richtlinie dennoch einheitliche Rahmenbedingungen schaffen.  

Warum werden Betriebsvereinbarungen wichtiger?

Durch die Umstellung auf hybrides Arbeiten bekommt in vielen Betrieben die Frage nach einer Betriebsvereinbarung einen neuen Stellenwert. Denn die neugewonnene Flexibilität des standort- und zeitunabhängigen arbeiten die neue Rolle von Führungskräften und die steigende Eigenverantwortung der Belegschaft muss auch im Unternehmen festgehalten werden.  

Die klassische Aufteilung in vielen Firmen geht verloren, Strukturen werden aufgebrochen und eine neue Arbeitsweise muss her. Die Frage, wie sich das “New Normal” gestaltet, liegt dann oft beim Betriebsrat, der die Interessen aller vertreten muss. Damit es einheitliche Regeln für hybrides Arbeiten gibt, wird dann oft zur Betriebsvereinbarung gegriffen.  

Was ist eine Betriebsvereinbarung für hybrides Arbeiten?

Um hybrides Arbeiten erfolgreich zu ermöglichen, ist es hilfreich, eine Betriebsvereinbarung zu schließen. Diese Vereinbarung definiert die Regeln und Verantwortlichkeiten für das Arbeitsmodell der Zukunft und sorgt dafür, dass alle Beteiligten auf dieselbe Seite stehen.  

Früher regelten diese Vereinbarungen die Ausnahmeregelungen bezüglich der Homeoffices. Heute werden Rahmenbedingungen für die hybride Zusammenarbeit definiert.

Dazu gehören:

  • Beantragung (vor allem in öffentlichen Einrichtungen)
  • Berechtigter Personenkreis
  • Regelungen & Festlegung von Arbeitszeiten
  • Bereitstellung der technischen Ausstattung
  • Berücksichtigung & Regeln des Datenschutzes
  • Dauer der Vereinbarung bzw. des hybriden Arbeitens

Es ist wichtig zu beachten, dass eine solche Vereinbarung ständig überprüft und angepasst werden sollte, um sicherzustellen, dass sie den sich ändernden Bedürfnissen des Unternehmens und der Mitarbeiter entspricht.

Das hybride Arbeiten ist ein wichtiger Schritt in Richtung einer zukunftssicheren Arbeitsumgebung und eine Betriebsvereinbarung kann eine wichtige Rolle bei der Umsetzung spielen.

Ist eine Vereinbarung zwingend notwendig?

Betriebsvereinbarungen für hybrides Arbeiten sind nicht zwingend notwendig. Es ist mehr eine freiwillige Übereinkunft zwischen dem Betriebsrat und Arbeitgeber im Sinne der Belegschaft. Wird eine Vereinbarung aufgesetzt, ist es betriebsrechtliche Vereinbarung, die rechtlich bindend ist.  

In Bezug auf das hybride Arbeitsmodell gibt es grundsätzlich keinen gesetzlichen Anspruch. Bis zum 1. Februar 2023 waren Arbeitgeber durch die Corona-Schutzverordnung dazu verpflichtet, Homeoffice überhaupt anzubieten. Diese Grundlage ist nun ausgelaufen. Nun suchen viele nach einer dauerhaften Lösung.

Eine freiwillige Betriebsvereinbarung kann hier die Lösung sein. Zur Vermeidung von Streitigkeiten und zur Schaffung einheitlicher Regeln entscheiden sich viele Unternehmen für eine Betriebsvereinbarung. Dies hat den Vorteil, dass nicht mit jeder einzelnen Arbeitnehmer:in eine einvernehmliche Lösung gefunden muss, sondern diese für alle Arbeitsverhältnisse gültig ist.  

Kein Betriebsrat vorhanden? Ist eine Vereinbarung trotzdem möglich?

Sofern kein Betriebsrat vorhanden ist, lässt sich dennoch eine unternehmerische Vereinbarung treffen. Diese stellt eine freiwillige Rahmenbedingung in Form einer unternehmensinternen Richtlinie dar. Auch hier kann sichergestellt werden, dass für alle Mitarbeitenden die gleichen Voraussetzungen gelten – nur eben auf freiwilliger Basis.  

Die Inhalte einer Betriebsvereinbarung im Detail

Einige wichtige Punkte, die in einer solchen Vereinbarung enthalten sein sollten, sind:

Berechtigter Personenkreis

In der Betriebsvereinbarung sollte klar zu erkennen sein, wer am hybriden Arbeitsmodell teilnehmen kann. Besonders beim produzierenden Gewerbe macht es Sinn, die Gruppe berechtigter Mitarbeitenden klar festzulegen. Denn nicht immer ist es sinnvoll, das hybride Arbeitsmodell auf die gesamte Belegschaft auszudehnen.  

Beantragung

Die Festlegung der Beantragung ist besonders im öffentlichen Dienst häufige Praxis. Arbeitgeber lassen zusätzlich zu der allgemeinen Betriebsvereinbarung noch vertragliche Richtlinien von Mitarbeitenden unterzeichnen, in denen prozentual festgelegt ist, wie viel im Homeoffice gearbeitet werden darf. Wie der Antragsprozess abläuft, kann aber allgemeingültig in der Betriebsvereinbarung festgehalten werden.  

Dauer

Vor allem in Pilotphasen kann es sinnvoll sein, die Richtlinien für hybrides Arbeiten zunächst zeitlich zu befristen. Aber auch bei dauerhafter Implementierung des Arbeitsmodells sollte dies festgelegt sein.  

Folgende Optionen kommen hier in Betracht:

  • Unbegrenzte Dauer
  • Zweckgebundene Einführung z. B. in praxisorientierten Berufen lassen sich bürokratischen Arbeitsabläufe auch zu Hause erledigen
  • Festgelegten Zeitraum z. B. Testphase über 6 Monate
  • Begrenzten Zeitraum mit Option zur Verlängerung

Vorgaben zu Ort & Zeit

Auch wenn es durch das hybride Modell möglich ist, standortunabhängig zu arbeiten, sollten je nach Tätigkeit trotzdem einige Richtlinien festgelegt werden – besonders im Hinblick und die Wahrung des Datenschutzes oder der Zusammenarbeit.

Das könnten zum Beispiel Anforderungen sein, sich in einer ähnlichen Zeitzone oder an einen Ort mit stabiler Internetverbindung zu befinden. Die Regelung von Kernarbeitszeiten hilft außerdem dabei, Mitarbeitende einen einheitlichen Rahmen bei gleichzeitiger flexibler Arbeitsgestaltung zu geben.  

Ausstattung

Wird hybrides Arbeiten eingeführt, muss auch die technische Ausstattung stimmen. In vielen Fällen macht es Sinn, Laptops und geeignetes Homeoffice-Equipment anzuschaffen. Aber wer trägt die Kosten? Im Regelfall sind Unternehmen dazu verpflichtet, die Technik bereitzustellen, um die Tätigkeit zu gewährleisten. Auch das lässt sich in der Betriebsvereinbarung klar definieren

Datenschutz

Auch der Datenschutz und vertrauliche Informationen müssen gewährleistet sein. Die Betriebsvereinbarung bildet nicht nur das Fundament für den Umgang mit unternehmensintern, sondern auch persönlichen Daten.  

Dazu gehören unter anderem:

  • Verschlüsselung & Bereitstellung gesicherter Netzwerke
  • Anpassung von Regeln zur Datensicherheit
  • Richtlinien zum Umgang mit personenbezogenen Daten
  • Schulungen zur Sensibilisierung der Mitarbeiter
  • Keine Kontrollfunktionen seitens des Arbeitgebers
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Maximilian
Für mich persönlich funktioniert hybrides Arbeiten! Daher möchte ich für euch organisatorische & kulturelle Herausforderungen lösungsorientiert aufbereiten.

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