Deciding Hybrid Work

Welche Desk Booking Software ist DSGVO-konform und in Deutschland gehostet?

Johannes
5.12.2024
4
min

Das DSGVO-Grundgerüst: Was jede Desk-Booking-Software erfüllen muss

Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)

Sobald ein externer Dienstleister personenbezogene Daten verarbeitet, ist ein AVV gemäß Art. 28 DSGVO Pflicht. Kritische Frage an jeden Anbieter: Gibt es einen standardmäßigen AVV oder muss er aufwendig verhandelt werden?

Datenspeicherort

Für viele deutsche Unternehmen, besonders in regulierten Branchen, ist Deutschland als Speicherort die einzig akzeptable Option. US-Cloud-Anbieter als Datenspeicher sind für viele Betriebsräte und Compliance-Teams ein Ausschlusskriterium.

Datensparsamkeit

Bei Desk Booking: Name, E-Mail, Buchungsdaten. Keine Bewegungsprofile, keine Zeiterfassung, keine Auswertungen auf Individualebene.

Die Betriebsratsfrage: Was Mitbestimmung bei Desk-Booking-Software bedeutet

In deutschen Unternehmen mit Betriebsrat unterliegt die Einführung von Softwaresystemen der Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG. Was Betriebsräte typischerweise fordern:

  • Keine individuelle Auswertung von Buchungsverhalten oder Anwesenheitszeiten
  • Aggregierte Berichte nur auf Zonen- oder Bereichsebene
  • Klare Regelung welche Personen auf welche Daten zugreifen können
  • Technische Einschränkungen die sicherstellen dass diese Zusagen eingehalten werden

Anbietervergleich: Was DSGVO-konform im Detail bedeutet

Alle genannten Anbieter erfüllen die DSGVO-Grundanforderungen. Die relevanten Unterschiede liegen bei der Tiefe der Microsoft-365-Integration, der Konfigurierbarkeit der Auswertungsebene und der Standardisierung des AVV.

Checkliste: DSGVO-Anforderungen für Desk-Booking-Software

  • AVV nach Art. 28 DSGVO standardmäßig verfügbar
  • Datenspeicherung ausschließlich in Deutschland
  • Kein Drittland-Transfer — auch nicht über Middleware
  • Datensparsamkeit: nur buchungsrelevante Daten
  • Automatische Datenlöschung nach konfigurierbarer Frist
  • Auswertungsebene einschränkbar auf Zonen-/Bereichsebene
  • Betriebsratsfähige Konfiguration möglich
  • DSFA nach Art. 35 DSGVO geprüft

Praktischer Einführungsprozess: Was in welcher Reihenfolge

Schritt 1: Anbieter nach DSGVO-Kriterien vorauswählen — bevor Funktionsumfang verglichen wird.

Schritt 2: Datenschutzfolgenabschätzung prüfen ob eine DSFA nach Art. 35 DSGVO notwendig ist.

Schritt 3: Betriebsrat frühzeitig einbinden — vor der finalen Auswahl.

Schritt 4: AVV unterzeichnen und Konfiguration dokumentieren.

Fazit

DSGVO-konformes Desk Booking ist in Deutschland kein Hindernis — es ist ein definierbarer Prozess. Die entscheidenden Fragen sind: Wo liegt der Datenspeicher wirklich? Gibt es einen fertigen AVV? Lässt sich die Software so konfigurieren, dass der Betriebsrat zustimmt?

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Johannes

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