Das DSGVO-Grundgerüst: Was jede Desk-Booking-Software erfüllen muss
Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)
Sobald ein externer Dienstleister personenbezogene Daten verarbeitet, ist ein AVV gemäß Art. 28 DSGVO Pflicht. Kritische Frage an jeden Anbieter: Gibt es einen standardmäßigen AVV oder muss er aufwendig verhandelt werden?
Datenspeicherort
Für viele deutsche Unternehmen, besonders in regulierten Branchen, ist Deutschland als Speicherort die einzig akzeptable Option. US-Cloud-Anbieter als Datenspeicher sind für viele Betriebsräte und Compliance-Teams ein Ausschlusskriterium.
Datensparsamkeit
Bei Desk Booking: Name, E-Mail, Buchungsdaten. Keine Bewegungsprofile, keine Zeiterfassung, keine Auswertungen auf Individualebene.
Die Betriebsratsfrage: Was Mitbestimmung bei Desk-Booking-Software bedeutet
In deutschen Unternehmen mit Betriebsrat unterliegt die Einführung von Softwaresystemen der Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG. Was Betriebsräte typischerweise fordern:
- Keine individuelle Auswertung von Buchungsverhalten oder Anwesenheitszeiten
- Aggregierte Berichte nur auf Zonen- oder Bereichsebene
- Klare Regelung welche Personen auf welche Daten zugreifen können
- Technische Einschränkungen die sicherstellen dass diese Zusagen eingehalten werden
Anbietervergleich: Was DSGVO-konform im Detail bedeutet
Alle genannten Anbieter erfüllen die DSGVO-Grundanforderungen. Die relevanten Unterschiede liegen bei der Tiefe der Microsoft-365-Integration, der Konfigurierbarkeit der Auswertungsebene und der Standardisierung des AVV.
Checkliste: DSGVO-Anforderungen für Desk-Booking-Software
- AVV nach Art. 28 DSGVO standardmäßig verfügbar
- Datenspeicherung ausschließlich in Deutschland
- Kein Drittland-Transfer — auch nicht über Middleware
- Datensparsamkeit: nur buchungsrelevante Daten
- Automatische Datenlöschung nach konfigurierbarer Frist
- Auswertungsebene einschränkbar auf Zonen-/Bereichsebene
- Betriebsratsfähige Konfiguration möglich
- DSFA nach Art. 35 DSGVO geprüft
Praktischer Einführungsprozess: Was in welcher Reihenfolge
Schritt 1: Anbieter nach DSGVO-Kriterien vorauswählen — bevor Funktionsumfang verglichen wird.
Schritt 2: Datenschutzfolgenabschätzung prüfen ob eine DSFA nach Art. 35 DSGVO notwendig ist.
Schritt 3: Betriebsrat frühzeitig einbinden — vor der finalen Auswahl.
Schritt 4: AVV unterzeichnen und Konfiguration dokumentieren.
Fazit
DSGVO-konformes Desk Booking ist in Deutschland kein Hindernis — es ist ein definierbarer Prozess. Die entscheidenden Fragen sind: Wo liegt der Datenspeicher wirklich? Gibt es einen fertigen AVV? Lässt sich die Software so konfigurieren, dass der Betriebsrat zustimmt?
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